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   LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03   

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https://dejure.org/2004,14656
LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03 (https://dejure.org/2004,14656)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2004 - 5 O 412/03 (https://dejure.org/2004,14656)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2004 - 5 O 412/03 (https://dejure.org/2004,14656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verletzung von Aufklärungspflichten durch Makler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Aufklärungs- und Auskunftspflicht des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 654 § 282; WEG § 1 Abs. 3
    Provisionsansprüche des Maklers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt seines Exposes

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 375
  • BauR 2005, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Hieraus folgt für den Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, ebenso wie für den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages, auch die Pflicht, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen (BGH NJW 2000, 3642).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage auch tatsächlich gelungen wäre, den Vertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen (vgl.: BGH NJW 2000, 3642, 3643 auch die fehlende Genehmigung des Kaufgegenstandes zur Nutzung als Wohnräume betreffend).

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Der Makler muss seinen Auftraggeber im Rahmen eines Maklervertrages nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH NJW 1981, 2685; BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.).

    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, denn die Beklagte hätte sich auf den Hinweis beschränken können, der Kläger möge hier - falls gewünscht - von einem dafür Berufenen Rechtsrat einholen (vgl.: BGH NJW 1981, 2685, 2686).

  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 114/80

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Das für die Anwendung des Verwirkungsgedankens erforderliche außergewöhnliche Gewicht des Vertragsverstoßes sieht die Rechtsprechung dabei nicht so sehr, in der objektiven Seite, nämlich den Folgen des Verstoßes und in der Bedeutung der, konkret verletzten Vertragspflicht, sondern in erster Linie in dem subjektiven Tatbestand der Treuepflichtverletzung (BGH WM 1981, 590, 591).

    So wurde in der Rechtsprechung die Voraussetzung einer zur Verwirkung des Maklerlohnes führenden Treuepflichtverletzung beispielsweise dann bejaht, wenn der Makler falsches Angaben über die Zahl der Hotelzimmer und -betten eines zum Kauf vermittelten Hotels macht (BGH WM 1981, 590); wenn der Makler bei Vermittlung eines Apothekenkaufes nicht darüber aufklärt, dass in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzbetrieb möglich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 601); wenn der Makler ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 1208); und wenn der Makler die Wohnfläche bewusst wahrheitswidrig angibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 848; weitere Entscheidungen zur Verletzung der Informationspflicht des Maklers: OLG Hamm, NJW-RR 1993, 506; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 482).

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Der Makler muss seinen Auftraggeber im Rahmen eines Maklervertrages nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH NJW 1981, 2685; BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Steht ihm eine solche nicht zur Verfügung oder kann er sie sich nicht verschaffen, muss er ebenso wie der Bundesgerichtshof dies für den Anlagevermittler entschieden hat (BGH NJW 1982, 1095, 1096) zumindest diesen Umstand offen legen.
  • OLG Naumburg, 21.08.2001 - 9 U 84/01

    Kein Anspruch auf Maklerprovision bei vorsätzlichen Nicht weiterleiten eines

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    So wurde in der Rechtsprechung die Voraussetzung einer zur Verwirkung des Maklerlohnes führenden Treuepflichtverletzung beispielsweise dann bejaht, wenn der Makler falsches Angaben über die Zahl der Hotelzimmer und -betten eines zum Kauf vermittelten Hotels macht (BGH WM 1981, 590); wenn der Makler bei Vermittlung eines Apothekenkaufes nicht darüber aufklärt, dass in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzbetrieb möglich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 601); wenn der Makler ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 1208); und wenn der Makler die Wohnfläche bewusst wahrheitswidrig angibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 848; weitere Entscheidungen zur Verletzung der Informationspflicht des Maklers: OLG Hamm, NJW-RR 1993, 506; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 482).
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Die Rechtsprechung hat in dieser Vorschrift den Ausdruck eines allgemeinen Verwirkungsgedankens gesehen (BGHZ 36, 323, 326 ff.).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie bei einem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH NJW-RR 1991, 627, 628).
  • BGH, 16.10.1980 - IVa ZR 35/80

    Verwirkung des Lohnanspruches eines Immobilienmaklers - Folgen der Veranlassung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    Die Bestimmung des § 654 BGB soll den Makler bei Vermeidung des Verlustes seiner Vergütung anhalten, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht zu wahren (BGH NJW 1981, 280).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1985 - 16 U 179/84

    Aufklärungspflichten des Maklers, Verwirkung des Maklerlohns, Courtageanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
    So wurde in der Rechtsprechung die Voraussetzung einer zur Verwirkung des Maklerlohnes führenden Treuepflichtverletzung beispielsweise dann bejaht, wenn der Makler falsches Angaben über die Zahl der Hotelzimmer und -betten eines zum Kauf vermittelten Hotels macht (BGH WM 1981, 590); wenn der Makler bei Vermittlung eines Apothekenkaufes nicht darüber aufklärt, dass in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzbetrieb möglich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 601); wenn der Makler ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 1208); und wenn der Makler die Wohnfläche bewusst wahrheitswidrig angibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 848; weitere Entscheidungen zur Verletzung der Informationspflicht des Maklers: OLG Hamm, NJW-RR 1993, 506; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 482).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2000 - 7 U 169/99

    Anforderungen an die Form eines selbständigen Provisionsversprechens; Pflicht des

  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 18 U 26/92
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